Neel Con doo
Gervaisova 1, Pula
OIB: 99346170206
IBAN: HR7823600001102364196

Allgemeine Mietbedingungen

1. Neel Con doo mietet ein auf der Vorderseite dieses Vertrags genanntes Fahrzeug innerhalb des
Zeitraum und unter den für beide Seiten dieses Dokuments festgelegten Bedingungen, einschließlich der
Kaution von 500,00 EUR oder Kreditkarten-Vorautorisierung.

2. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags bestätigt der Mieter, dass er das Fahrzeug in gutem Zustand erhalten hat.
Voraussetzung ist ein voller Benzintank, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.

3. Der Mieter trägt die Kosten für den während der Mietzeit verbrauchten Kraftstoff.

4. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zusammen mit allen Dokumenten, Reifen und Werkzeugen zurückzugeben.
Standard- und Zusatzausstattung, da es sich um Mietfahrzeug handelte.

5. Der Mieter gibt das Fahrzeug am im Vertrag festgelegten Datum oder spätestens an einem früheren Datum zurück.
wie Neel Con doo es gegebenenfalls verlangt. Für jede Verlängerung der Mietdauer ist die Zustimmung von
Neel Con doo muss 24 Stunden im Voraus besorgt werden.

6. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter (mindestens 21 Jahre alt) oder einem zweiten Fahrer gefahren werden.
Die Person, die gemäß diesem Mietvertrag schriftlich dazu bevollmächtigt ist, vorausgesetzt, dass diese Person alle Voraussetzungen erfüllt,
Erforderliche Qualifikationen und Dokumente (mindestens 3 Jahre gültiger Führerschein)

7. Das Fahrzeug darf nicht betrieben werden:
▪ für bezahlten Transport, Fracht oder Passagiere,
▪ einen Abschleppwagen mit anderen Fahrzeugen schieben,
▪ bei Motorsportveranstaltungen oder Wettbewerben jeglicher Art,
▪ bei Überladung, d. h. bei Beförderung von mehr Passagieren oder Fracht als vom Fahrzeug erlaubt.
▪ zum Transport von Tieren, brennbaren oder explosiven Gütern, Gütern mit starker Beanspruchung
unangenehmer Geruch oder die Beförderung von Fracht, die das Fahrzeug beschädigen kann.

8. Der Mieter darf seine Rechte aus diesem Vertrag weder abtreten noch das Fahrzeug oder Teile davon verkaufen.

9. Der Mieter ist während der Nutzung der Fahrzeuge verpflichtet, die obligatorischen Stromrechnungen zu entrichten.
Regelmäßige Fahrzeugprüfung. Daten zum Ablaufdatum der Fahrzeugprüfung werden erhoben.
im Büro während der Vermietung.

10. Verlängert der Mieter sein Mietverhältnis ohne vorherige Vereinbarung mit Neel Con doo, so ist es
Man ging davon aus, dass das Auto unrechtmäßig in Besitz genommen worden war, und Neel Con Doo wird die Polizei informieren.
Behörden. In diesem Fall wird der Mieter als moralisch und finanziell verantwortlich angesehen.

11. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und insbesondere regelmäßig Wasser- und Ölstände zu überprüfen.
und den Reifendruck zu prüfen und die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Die Quittung ist Neel vorzulegen.
Con doo für Rückerstattung. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch mangelhafte Instandhaltung verursacht werden.

12. Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Fahrzeug durch das Fahren abseits befestigter Straßen entstehen.
Ungeachtet dessen, ob der Mieter die SCDW akzeptiert hat, wird dem Mieter zusätzlich Folgendes in Rechnung gestellt:
Abholung des beschädigten Fahrzeugs, etwaiger Wertverlust des Fahrzeugs und der Einnahmeausfall
aufgrund der Stilllegung während der Reparaturarbeiten. Für alle Schäden Dritter, die durch das Fahren abseits der Straße entstehen.
Der Mieter, der den Wagen fährt, haftet für alle Neel Con Doo entstehenden Kosten, die sich daraus ergeben können.
vor solchen Schäden.

13. Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die bis zur Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter oder
Dritten gegenüber, falls er Neel Con doo falsche Angaben zu seiner Identität gemacht hätte,
seine Adresse oder die Gültigkeit seines Führerscheins. Im Falle eines Schadens durch Dritte muss der Mieter haften.
haftet für alle Kosten, die für den Ersatz desselben anfallen.

14. Der Mieter verpflichtet sich, die Türen des Fahrzeugs stets verschlossen zu halten und die Schlüssel zu entfernen, wenn er das Fahrzeug nicht benutzt.
benutzt und alle Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel bei Rückgabe des Fahrzeugs zurückzugeben. Im Falle von
Dem Mieter, der die Vereinbarung nicht einhält, werden die Kosten für den Ersatz in Rechnung gestellt.

15. Der Mieter entbindet hiermit Neel Con doo von jeglicher Haftung für Verlust oder Beschädigung des Eigentums.
Gegenstände, die vor oder während der Mietzeit im oder auf dem Fahrzeug zurückgelassen, gelagert oder transportiert wurden, oder
Nach Rückgabe des Fahrzeugs verpflichtet sich der Mieter, Neel Con doo von jeglicher Haftung freizustellen.
Ansprüche und Kosten, die auf einem solchen Verlust oder Schaden beruhen.

16. Während der Mietzeit trägt der Mieter die Kosten für Parkgebühren, Verkehrsgebühren oder sonstige rechtliche Gebühren.
Verstöße gegen die Verkehrsregeln sowie alle anderen zusätzlichen Kosten, die nicht regelmäßig anfallen.

17. Der Mieter haftet nicht für Mängel oder Defekte, die durch mechanisches Versagen des Mietobjekts verursacht werden.
Fahrzeug, wenn er sein Bestes tat, um solche Ereignisse zu verhindern.

18. Die CDW-Versicherung deckt keine Schäden an Reifen, Glas und Unterboden des Fahrzeugs ab.

19. Neel Con doo haftet nicht für Folgen, die durch Mängel des Fahrzeugs verursacht werden.
während der Mietdauer.

20. Im Falle einer Beschädigung der Siegel, eines Ausfalls des Kilometerzählers oder einer Fahrzeugpanne hat der Mieter die Fahrt einzustellen und
Informieren Sie umgehend Neel Con doo, von wo aus er Anweisungen für das weitere Vorgehen erhält.

21. Der Mieter verpflichtet sich, den Gesamtbetrag gemäß diesem Vertrag innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen.
Im Gegenteil, Neel Con doo hat das Recht, innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Verfahren zur Erhebung

22. Das Mietfahrzeug ist versichert mit: a) einer Vollkaskoversicherung und b) einer Kollisionsversicherung.

23. Hat der Mieter die Zahlung gemäß dieser Vereinbarung angenommen, so gilt Folgendes:
Die Haftung für unbeabsichtigte Schäden am Fahrzeug ist vollständig ausgeschlossen.
Die Annahme der SCDW entbindet den Nutzer in den genannten Fällen nicht von der Haftung.
unter Punkt 12 und 13.

24. Der Mieter verpflichtet sich, die Interessen von Neel Con Doo im Falle eines Unfalls während der Mietzeit zu wahren.
Mietzeitraum bis:
▪ Ermittlung der Namen und Adressen der Unfallbeteiligten und der Zeugen,
▪ das Fahrzeug nicht ohne angemessene Vorkehrungen zu dessen Sicherung und
dies sicherzustellen,
▪ Neel Con doo anrufen und einen detaillierten Bericht abgeben,
▪ die Polizei anrufen, um den Polizeibericht zu erhalten.
Wenn der Mieter die oben genannten Maßnahmen nicht ergreift, wird er für alle daraus entstehenden Kosten haftbar gemacht.
Schäden und Folgen, die Neel Con doo haben könnte.

25. Der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Abkommens geltende offizielle Zolltarif ist integraler Bestandteil desselben.

26. Änderungen der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags sind nur gültig, wenn
von beiden Parteien schriftlich bestätigt.

27. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden von dem zuständigen Gericht beigelegt.
Gericht in Pula.

28. Die englische Fassung dieses Abkommens ist lediglich eine Übersetzung des offiziellen kroatischen Textes.
Im Streitfall ist bei der Auslegung des Abkommens ausschließlich der kroatische Text maßgebend.